FAQ 01
Wann greift allgemeiner Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz?
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Allgemeiner Kündigungsschutz setzt typischerweise voraus, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, muss jedoch immer konkret geprüft werden.
FAQ 02
Ist jede schriftliche Kündigung automatisch wirksam?
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Nein. Die Schriftform ist nur eine Grundvoraussetzung. Zusätzlich können Fragen zu Zugang, Zuständigkeit, Kündigungsgrund, Anhörung, Fristen und Sonderkündigungsschutz eine erhebliche Rolle spielen.
FAQ 03
Welche Kündigungsgründe kommen typischerweise in Betracht?
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In der Praxis werden vor allem betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigungen unterschieden. Ob einer dieser Gründe im konkreten Fall tatsächlich trägt, hängt stark von den Umständen und der Belegbarkeit ab.
FAQ 04
Was ist Sonderkündigungsschutz?
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Sonderkündigungsschutz bedeutet, dass bestimmte Personengruppen nur unter zusätzlichen gesetzlichen Voraussetzungen gekündigt werden können. Das betrifft je nach Situation zum Beispiel Schwangere, Mitarbeiter in Elternzeit, schwerbehinderte Menschen oder Betriebsratsmitglieder.
FAQ 05
Wie schnell sollte ich nach Zugang einer Kündigung reagieren?
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Sehr schnell. Im Arbeitsrecht laufen oft kurze Fristen. Besonders relevant ist häufig die Dreiwochenfrist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Wer hier zu lange wartet, verliert möglicherweise entscheidende Rechte.
FAQ 06
Lässt sich aus dem Kündigungsschutz auch Verhandlungsspielraum ableiten?
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Ja, oft sogar ganz wesentlich. Je angreifbarer eine Kündigung ist, desto größer kann der Spielraum für Weiterbeschäftigung, Abfindung, Freistellung oder eine geordnete Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden.
Wenn die Kündigung bereits vorliegt, zählt oft nicht mehr nur Theorie, sondern eine schnelle Einordnung von Frist, Schutzrechten und Verhandlungsspielraum.
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