Bei einer Freistellung besonders wichtig
- Art der Freistellung klar benennen
- Gehalt, Bonus und Zusatzleistungen mitprüfen
- Urlaub und Überstunden nicht nur stillschweigend verrechnen
- Neue Tätigkeit und Wettbewerbsfragen mitdenken
Ratgeber Arbeitsrecht
Freistellung klingt oft nach einer einfachen Entlastung. In arbeitsrechtlicher Hinsicht hängt jedoch viel davon ab, wie sie ausgestaltet ist und welche Punkte gleichzeitig geregelt werden.
Gerade bei Kündigung, Aufhebungsvertrag oder laufender Trennungssituation lohnt sich die genaue Prüfung, ob die Freistellung wirklich zu Ihrer Lage passt oder ob wichtige Punkte noch offen und nachteilig geregelt sind.
Arbeitsrechtlich macht es einen erheblichen Unterschied, ob eine Freistellung widerruflich oder unwiderruflich erfolgt. Davon hängen nicht nur praktische Fragen der Arbeitspflicht ab, sondern oft auch Urlaub, Nebenbeschäftigung und die weitere Planungssicherheit.
Auch ohne tatsächliche Arbeitsleistung stellt sich regelmäßig die Frage, welche Vergütungsbestandteile bis zum Ende weiterlaufen. Gerade Gehalt, Bonus, Provisionen, Dienstwagen oder sonstige Zusatzleistungen sollten nie nur nebenbei mitgedacht werden.
In der Praxis entstehen viele Streitpunkte dadurch, dass nicht klar festgelegt wird, ob Urlaub oder Überstunden mit der Freistellung verrechnet sein sollen. Hier entscheidet oft die genaue Formulierung.

Gestaltung
Nicht jede Freistellung ist automatisch vorteilhaft. Oft entscheidet die genaue Verbindung mit Urlaub, Vergütung und weiteren Vertragsregelungen.
Strategie
Wer nur auf den Moment schaut, übersieht leicht die wirtschaftliche und taktische Bedeutung für die nächsten Wochen und Monate.
Nächste Schritte
Je nach Situation ist Freistellung nur ein Baustein neben Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung oder der Frage nach einer geordneten Trennung.
FAQ
Konkrete Antworten zu Vergütung, Urlaub, Überstunden und den Folgen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.